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5 Jahre ZENIT INKASSO

218 übergefärbte graue Haare, 12 schlaflose Nächte und 2685 wunderschöne Momente … Auch in diesem Jahr möchte ich diesen Tag nutzen und mich von ganzem Herzen bei meinen wundervollen Mandanten, hochmotivierten Dienstleistern und Kooperationspartnern bedanken. 5 Jahre ZENIT INKASSO … Wie die Zeit vergeht. Ich blicke zurück auf ein weiteres super erfolgreiches Geschäftsjahr und bin immer noch stolz auf mich, dass ich damals so mutig war und diesen Schritt gegangen bin. Ohne den Rückhalt meiner Familie wäre dies aber nicht so einfach gewesen. Einen dicken Kuss an den Mann meines Lebens, der immer für mich da ist, mich unterstützt und es immer noch mit mir aushält. DANKE an meine wundervolle Familie, die immer an mich geglaubt hat und natürlich ein dickes Küsschen an den liebsten Praktikanten der Welt, meine kleine Mieze Püschti. Ich freue mich, dass wir beide uns immer noch haben und Du mir jeden Abend den Büroalltag klaust. DANKE an meine wunderbaren Büronachbarn...

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Inkassounternehmen Kosten: Welche Gebühren sind gerechtfertigt?

Muss der Drittschuldner auf einen PfÜB antworten?

Dem Drittschuldner wird ein PfÜB zugestellt. Dieser beantwortet jedoch die Fragen nach § 840 Abs. 1 ZPO nicht, da der Schuldner nicht bei ihm beschäftigt ist. Zu Recht?   Nein, sagt das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern 5. Kammer - Urteil vom 11.05.17, 5 Sa 110/16 Der Name des Schuldners stand auf der Website eines Restaurants und wurde nach seinem Ausscheiden nicht gelöscht. Das sieht das LAG Mecklenburg-Vorpommern als unerheblich an: Ein Drittschuldner muss eine Auskunft geben, auch wenn der zugestellte PfÜB ins Leere geht. Der Gläubiger soll unmittelbar vom Drittschuldner erfahren, ob Befriedigungsaussichten bestehen. Hierzu muss er jedoch wissen, ob dem Schuldner gegenüber dem Drittschuldner ein pfändbarer Anspruch zusteht. Der Gläubiger soll nicht gezwungen sein auf einen Verdacht hin den vermuteten Drittschuldner mit einer Klage zu überziehen. Der Drittschuldner reagierte nicht - DAS wurde teuer. Der Drittschuldner hätte die verlangte Auskunft erteilen und somit die Zahlungsklage verhindern können. Es lag kein Grund vor, dass der Drittschuldner...

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Pfändungsfreibeträge erhöhen sich zum 01.07.2017

Zum 1.7.2017 werden durch die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung (BGBl I, 711) die Pfändungsfreigrenzen angehoben. Dies bedeutet für Gläubiger eine deutliche Verschlechterung.   Diese Erhöhung wirkt sich wie folgt aus: Es gibt keine Übergangsfristen. Weil es an einer Übergangsregelung fehlt, greifen die neuen Freigrenzen ab dem 1.7.2017 für alle Beschlüsse, in denen auf die Tabelle nach § 850c ZPO verwiesen wird. Bei der Lohnpfändung gelten die Neuerungen für alle nach dem 1.7.2017 ausgezahlten Arbeitseinkommen bzw. pfändbaren Sozialleistungen (§ 850c Nr. 2a ZPO).   Das sind die neuen Beträge:   Familienstand Schuldner Altes Recht bis 30.6.2017 Neues Recht ab 1.7.2017 ledig 1.079,99 EUR 1.139,99 EUR verheiratet 1.489,99 EUR 1.579,99 EUR verheiratet und 1 Kind 1.719,99 EUR 1.809,99 EUR verheiratet und 2 Kinder 1.939,99 EUR 2.049,99 EUR verheiratet und 3 Kinder 2.169,99 EUR 2.289,99 EUR verheiratet und 4 Kinder 2.389,99 EUR 2.529,99 EUR   Das Inkassounternehmen ZENIT INKASSO hilft Ihnen gerne Ihre ausstehenden Forderungen einzuholen und berät Sie bei allen weiteren Schritten. Nutzen Sie unser Wissen und jahrelange Erfahrung. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt....

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Auf 43.000 Mahnungen nur eine Beanstandung

Erst kürzlich hat der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) seine Beschwerdestatistik veröffentlicht. Dabei ist ein eindeutiger Beschwerderückgang zu verzeichnen. Lediglich 518 Beanstandungen über die Arbeit der Mitgliedsunternehmen sind eingegangen. Dies ist beachtlich bei rund 22,3 Millionen neuen außergerichtlichen Mahnungen pro Jahr. Somit kommen auf 43.000 Forderungen nur ein einziger Beschwerdevorgang. Das Wichtigste zum Thema Mahnung haben wir Ihnen hier zusammengefasst. Drei Mahnungen sind Pflicht Falsch! In der Regel bedienen sich Unternehmen den drei gängigen Eskalationsstufen. Von der höflichen Zahlungserinnerung, der 1. Mahnung bis zur Androhung von gerichtlichen Maßnahmen. Dies ist zwar eine häufige Gepflogenheit, jedoch rechtlich nicht verpflichtend. Inkassounternehmen übernehmen meist dann, wenn der Schuldner trotz erster Mahnung den Forderungen nicht nachgekommen ist. Der Verzug Entscheidend für eine korrekte Mahnung, ist der Verzug. Sollte ein bestimmter Zahlungstermin oder Zahlungsfrist vereinbart worden sein, befindet sich der Schuldner direkt mit der Überschreitung im Verzug. Hier bedarf es keiner gesonderten Zahlungserinnerung. Weiterhin gilt nach dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen, dass...

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Wie erkennen Sie ein seriöses Inkassounternehmen?

Es gibt viele Gründe die Dienstleistungen eines Inkassounternehmens in Anspruch zu nehmen. Eine Google-Suche unter dem Begriff „Inkassounternehmen“ zeigt mehr als 366.000 Treffer. Nun gilt es das richtige Unternehmen herauszufiltern. Um als seriöses Inkassounternehmen zu gelten, müssen bestimmte Kriterien und Qualifikationen erfüllt werden. Mit unserer Checkliste können Sie feststellen, ob es sich um ein seriöses Inkassounternehmen handelt. Checkliste für ein seriöses Inkassounternehmen Auf der Suche nach einem Inkasso, sollten Sie stets die Daten mit denen im Rechtsdienstleistungsregister vergleichen. Nur wer hier als Dienstleister zugelassen und registriert ist, darf diese Leistung auch durchführen. Qualifikationen wie strafrechtliche Unbescholtenheit, theoretische Kenntnisse im Zivil-und Handelsrecht, eine mindestens zweijährige Ausbildung bzw. Berufsausübung und geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen müssen vorliegen. Achten Sie darauf, dass sich das Inkassounternehmen am anwaltlichen Vergütungssystem (RVG) orientiert und keine unangemessenen Forderungen stellt. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Hauptforderung. Sie sollte als Pauschalbetrag sämtliche Kosten im Rahmen der Tätigkeit abdecken. Aber auch die...

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Keine 500 Euro Grenze bei Drittauskünften mehr

Endlich mehr Recht! Der Bundestag schafft die 500 Euro Bagatellgrenze bei Drittauskünften ab. Welche Vorteile dadurch entstehen und ob Kontopfändungen möglich sind, verrät Ihnen Ihr Inkassounternehmen in Osnabrück. Altes Recht Vor dem Beschluss des Bundestages hatte der Schuldner die Pflicht im Schadensfall eine Vermögensauskunft abzugeben. Jedoch kamen viele Schuldner dieser Pflicht nicht nach oder die Angaben wiesen auf, dass eine Befriedigung des Gläubigers nicht zu erwarten war. In diesem Fall konnte ein Gerichtsvollzieher eine Drittauskunft über die Vermögenswerte einholen, um dem Geschädigten zu seinem Recht zu verhelfen und etwaige Vermögenswerte aufzudecken. Mögliche dritte Stellen sind das Bundeszentralamt für Steuern bzgl. Informationen über Konten, die gesetzliche Rentenversicherung und das Kraftfahrtbundesamt um zugelassene Fahrzeuge zu erfragen. Diese Drittauskunft war jedoch an eine Voraussetzung geknüpft: Laut Gesetzeswortlaut musste für eine Drittauskunft ein Schadenswert von mindestens 500 Euro vorliegen. Für Schäden unterhalb dieser sogenannten Bagatellgrenze bestand kein Anspruch auf Drittauskunft. Diese Bestimmung war in Europa einzigartig und...

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Rechtsverfolgungskosten bei Zahlungsverzug

Als Unternehmer ist Ihnen folgendes Problem sicherlich bekannt: Sie stellen eine Rechnung, aber der Kunde zahlt nicht. Dies hat Mahnungen, personellen Aufwand und zusätzliche Kosten zur Folge. Um an ihr Recht und ihr Geld zu kommen, veranlassen Sie rechtliche Schritte. Jedoch wird nicht jede Anwaltstätigkeit auch tatsächlich vor Gericht verhandelt. Im außergerichtlichen Tätigkeitsbereich fehlt es an einer prozessualen Erstattungspflicht. Wer trägt am Ende die zum Teil sehr hohen Kosten? Laut Entscheidung des Bundesgerichtshofs (IX ZR 280/14, Abruf-Nr. 180835) kann ein Gläubiger bereits bei einfachen Fällen einen Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen beauftragen. Somit sind Sie als Gläubiger nicht dazu verpflichtet, einen langfristigen Zahlungsverzug hinzunehmen. Sie können stets einen Rechtanwalt oder Inkassounternehmen beauftragen, selbst wenn der Wert der Hauptforderung unter den Kosten der Beauftragung liegt. Für die Kosten haftet der Schuldner.   So vermeiden Sie als Schuldner hohe Kosten In der Regel kommt es zu einem Zahlungsverzug, weil der Schuldner entweder nicht in der Lage ist die Rechnung...

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Was ist Factoring

In Verbindung mit Inkassounternehmen findet sich häufig der Begriff des Factorings. Doch was verbirgt sich dahinter:   Definition Factoring bezeichnet die Übertragung einer Forderung gegen einen Schuldner vor Fälligkeit an ein unabhängiges Unternehmen. Dieses Unternehmen wird als Factor bezeichnet. Inhalt des Factorings ist somit der Forderungskauf. Mit der Übertragung übernimmt der Factor auch alle Rechte und Pflichten aus den Forderungen und wird zum neuen Gläubiger.   Inhalt des Factoring Durch die Übernahme der Forderung übernimmt das Factoring-Unternehmen beim Factoring die Garantie für die Zahlungsfähigkeit des Schuldners, auch Delkredere (Ausfallrisiko) genannt. Zudem gehört die Vorfinanzierung der Forderung ebenso zum Factoring. Dies bedeutet, dass der Factor einen Teil der offenen Forderung, meist 80-90%, an den Gläubiger vor Fälligkeit anweist. Der Restbetrag wird abzüglich der Factoringgebühren nach Ausgleich durch den Schuldner ausgezahlt. Durch den Kauf der Forderung übernimmt das Factoring-Unternehmen ebenfalls das Debitorenmanagement wie Schuldnerbuchhaltung, regelmäßige Bonitätsprüfungen, Mahnwesen und Inkasso. Mahnungen werden nun direkt vom Factor gestellt und nicht mehr vom...

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Debitorenmanagement: Was sich hinter dem Begriff verbirgt

Wenn große Kunden fällige Rechnungen nicht bezahlen, geraten Unternehmen schnell in finanzielle Schwierigkeiten: Experten gehen davon aus, dass ausbleibende oder verspätete Zahlungen zu den wichtigsten Gründen für Unternehmensinsolvenzen gehören. Als geeignetes Mittel, um das eigene Unternehmen gegen diese Gefahr zu schützen, gilt das Debitorenmanagement. Doch was verbirgt sich hinter diesem Wort – und wie wird es von den Begriffen "Inkasso" oder "Forderungsmanagement" abgegrenzt? Debitorenmanagement: ein Überblick Ein effizientes Debitorenmanagement stellt sicher, dass Unternehmen Zahlungen ihrer Kunden rechtzeitig erhalten. Damit sorgt es für Liquidität und einen gesunden Cashflow – Unternehmen mit einem guten Debitorenmanagement können finanzielle Risiken nachhaltig minimieren. Mitunter wird der Begriff "Debitorenmanagement" synonym mit dem Wort "Forderungsmanagement" verwendet. Tatsächlich vereint das Debitorenmanagement jedoch zwei Kernbereiche: Als Teil der Finanzbuchhaltung stellt es sicher, dass Forderungen und Gutschriften ordnungsgemäß erfasst werden. Darüber hinaus sorgt es dafür, dass diese Forderungen und Gutschriften auch tatsächlich realisiert werden. In diesem Sinne erfüllt es Aufgaben des Forderungsmanagements. Die Verschränkung von Buchhaltung und Forderungsmanagement kann Vorteile bieten:...

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