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Rechtsverfolgungskosten bei Zahlungsverzug

Als Unternehmer ist Ihnen folgendes Problem sicherlich bekannt: Sie stellen eine Rechnung, aber der Kunde zahlt nicht. Dies hat Mahnungen, personellen Aufwand und zusätzliche Kosten zur Folge.

Um an ihr Recht und ihr Geld zu kommen, veranlassen Sie rechtliche Schritte. Jedoch wird nicht jede Anwaltstätigkeit auch tatsächlich vor Gericht verhandelt. Im außergerichtlichen Tätigkeitsbereich fehlt es an einer prozessualen Erstattungspflicht. Wer trägt am Ende die zum Teil sehr hohen Kosten?

Laut Entscheidung des Bundesgerichtshofs (IX ZR 280/14, Abruf-Nr. 180835) kann ein Gläubiger bereits bei einfachen Fällen einen Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen beauftragen. Somit sind Sie als Gläubiger nicht dazu verpflichtet, einen langfristigen Zahlungsverzug hinzunehmen. Sie können stets einen Rechtanwalt oder Inkassounternehmen beauftragen, selbst wenn der Wert der Hauptforderung unter den Kosten der Beauftragung liegt. Für die Kosten haftet der Schuldner.

 

So vermeiden Sie als Schuldner hohe Kosten

In der Regel kommt es zu einem Zahlungsverzug, weil der Schuldner entweder nicht in der Lage ist die Rechnung zu begleichen oder nicht willens ist dies zu tun. Als Schuldner empfiehlt es sich dem Gläubiger die Beweggründe unverzüglich mitzuteilen. So kann dieser abwägen, ob es notwendig ist, ein Inkassounternehmen zu beauftragen. Der Schuldner kann damit die hohen Rechtsverfolgungskosten mindern oder sie gar vermeiden. Das schont am Ende seinen Geldbeutel.

 

Höhe der Kosten

Die Höhe der Kosten nach Nr. 2300 VV RVG für die Rechtsverfolgung sind im Rechtanwaltsvergütungsgesetz nach § 14 Abs. 1 RV festgelegt.

Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtanwalt die Gebühr im Einzelfall nach billigem Ermessen. Dabei ist zunächst nur der Rahmen einer 0,5 bis 1,3-Geschäftsgebühr eröffnet. Die 1,3-Schwellengebühr darf nur überschritten werden, wenn die konkrete Angelegenheit schwer oder umfangreich ist.

Haben Sie Probleme mit Schuldnern oder weitere Fragen zum Thema Rechtsverfolgungskosten, dann wenden Sie sich gerne an das Inkassounternehmen in Osnabrück.

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