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Inkassounternehmen Kosten: Welche Gebühren sind gerechtfertigt?

Muss der Drittschuldner auf einen PfÜB antworten?

Dem Drittschuldner wird ein PfÜB zugestellt. Dieser beantwortet jedoch die Fragen nach § 840 Abs. 1 ZPO nicht, da der Schuldner nicht bei ihm beschäftigt ist. Zu Recht?   Nein, sagt das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern 5. Kammer - Urteil vom 11.05.17, 5 Sa 110/16 Der Name des Schuldners stand auf der Website eines Restaurants und wurde nach seinem Ausscheiden nicht gelöscht. Das sieht das LAG Mecklenburg-Vorpommern als unerheblich an: Ein Drittschuldner muss eine Auskunft geben, auch wenn der zugestellte PfÜB ins Leere geht. Der Gläubiger soll unmittelbar vom Drittschuldner erfahren, ob Befriedigungsaussichten bestehen. Hierzu muss er jedoch wissen, ob dem Schuldner gegenüber dem Drittschuldner ein pfändbarer Anspruch zusteht. Der Gläubiger soll nicht gezwungen sein auf einen Verdacht hin den vermuteten Drittschuldner mit einer Klage zu überziehen. Der Drittschuldner reagierte nicht - DAS wurde teuer. Der Drittschuldner hätte die verlangte Auskunft erteilen und somit die Zahlungsklage verhindern können. Es lag kein Grund vor, dass der Drittschuldner...

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Pfändungsfreibeträge erhöhen sich zum 01.07.2017

Zum 1.7.2017 werden durch die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung (BGBl I, 711) die Pfändungsfreigrenzen angehoben. Dies bedeutet für Gläubiger eine deutliche Verschlechterung.   Diese Erhöhung wirkt sich wie folgt aus: Es gibt keine Übergangsfristen. Weil es an einer Übergangsregelung fehlt, greifen die neuen Freigrenzen ab dem 1.7.2017 für alle Beschlüsse, in denen auf die Tabelle nach § 850c ZPO verwiesen wird. Bei der Lohnpfändung gelten die Neuerungen für alle nach dem 1.7.2017 ausgezahlten Arbeitseinkommen bzw. pfändbaren Sozialleistungen (§ 850c Nr. 2a ZPO).   Das sind die neuen Beträge:   Familienstand Schuldner Altes Recht bis 30.6.2017 Neues Recht ab 1.7.2017 ledig 1.079,99 EUR 1.139,99 EUR verheiratet 1.489,99 EUR 1.579,99 EUR verheiratet und 1 Kind 1.719,99 EUR 1.809,99 EUR verheiratet und 2 Kinder 1.939,99 EUR 2.049,99 EUR verheiratet und 3 Kinder 2.169,99 EUR 2.289,99 EUR verheiratet und 4 Kinder 2.389,99 EUR 2.529,99 EUR   Das Inkassounternehmen ZENIT INKASSO hilft Ihnen gerne Ihre ausstehenden Forderungen einzuholen und berät Sie bei allen weiteren Schritten. Nutzen Sie unser Wissen und jahrelange Erfahrung. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt....

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Keine 500 Euro Grenze bei Drittauskünften mehr

Endlich mehr Recht! Der Bundestag schafft die 500 Euro Bagatellgrenze bei Drittauskünften ab. Welche Vorteile dadurch entstehen und ob Kontopfändungen möglich sind, verrät Ihnen Ihr Inkassounternehmen in Osnabrück. Altes Recht Vor dem Beschluss des Bundestages hatte der Schuldner die Pflicht im Schadensfall eine Vermögensauskunft abzugeben. Jedoch kamen viele Schuldner dieser Pflicht nicht nach oder die Angaben wiesen auf, dass eine Befriedigung des Gläubigers nicht zu erwarten war. In diesem Fall konnte ein Gerichtsvollzieher eine Drittauskunft über die Vermögenswerte einholen, um dem Geschädigten zu seinem Recht zu verhelfen und etwaige Vermögenswerte aufzudecken. Mögliche dritte Stellen sind das Bundeszentralamt für Steuern bzgl. Informationen über Konten, die gesetzliche Rentenversicherung und das Kraftfahrtbundesamt um zugelassene Fahrzeuge zu erfragen. Diese Drittauskunft war jedoch an eine Voraussetzung geknüpft: Laut Gesetzeswortlaut musste für eine Drittauskunft ein Schadenswert von mindestens 500 Euro vorliegen. Für Schäden unterhalb dieser sogenannten Bagatellgrenze bestand kein Anspruch auf Drittauskunft. Diese Bestimmung war in Europa einzigartig und...

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Rechtsverfolgungskosten bei Zahlungsverzug

Als Unternehmer ist Ihnen folgendes Problem sicherlich bekannt: Sie stellen eine Rechnung, aber der Kunde zahlt nicht. Dies hat Mahnungen, personellen Aufwand und zusätzliche Kosten zur Folge. Um an ihr Recht und ihr Geld zu kommen, veranlassen Sie rechtliche Schritte. Jedoch wird nicht jede Anwaltstätigkeit auch tatsächlich vor Gericht verhandelt. Im außergerichtlichen Tätigkeitsbereich fehlt es an einer prozessualen Erstattungspflicht. Wer trägt am Ende die zum Teil sehr hohen Kosten? Laut Entscheidung des Bundesgerichtshofs (IX ZR 280/14, Abruf-Nr. 180835) kann ein Gläubiger bereits bei einfachen Fällen einen Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen beauftragen. Somit sind Sie als Gläubiger nicht dazu verpflichtet, einen langfristigen Zahlungsverzug hinzunehmen. Sie können stets einen Rechtanwalt oder Inkassounternehmen beauftragen, selbst wenn der Wert der Hauptforderung unter den Kosten der Beauftragung liegt. Für die Kosten haftet der Schuldner.   So vermeiden Sie als Schuldner hohe Kosten In der Regel kommt es zu einem Zahlungsverzug, weil der Schuldner entweder nicht in der Lage ist die Rechnung...

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Was ist Factoring

In Verbindung mit Inkassounternehmen findet sich häufig der Begriff des Factorings. Doch was verbirgt sich dahinter:   Definition Factoring bezeichnet die Übertragung einer Forderung gegen einen Schuldner vor Fälligkeit an ein unabhängiges Unternehmen. Dieses Unternehmen wird als Factor bezeichnet. Inhalt des Factorings ist somit der Forderungskauf. Mit der Übertragung übernimmt der Factor auch alle Rechte und Pflichten aus den Forderungen und wird zum neuen Gläubiger.   Inhalt des Factoring Durch die Übernahme der Forderung übernimmt das Factoring-Unternehmen beim Factoring die Garantie für die Zahlungsfähigkeit des Schuldners, auch Delkredere (Ausfallrisiko) genannt. Zudem gehört die Vorfinanzierung der Forderung ebenso zum Factoring. Dies bedeutet, dass der Factor einen Teil der offenen Forderung, meist 80-90%, an den Gläubiger vor Fälligkeit anweist. Der Restbetrag wird abzüglich der Factoringgebühren nach Ausgleich durch den Schuldner ausgezahlt. Durch den Kauf der Forderung übernimmt das Factoring-Unternehmen ebenfalls das Debitorenmanagement wie Schuldnerbuchhaltung, regelmäßige Bonitätsprüfungen, Mahnwesen und Inkasso. Mahnungen werden nun direkt vom Factor gestellt und nicht mehr vom...

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Debitorenmanagement: Was sich hinter dem Begriff verbirgt

Wenn große Kunden fällige Rechnungen nicht bezahlen, geraten Unternehmen schnell in finanzielle Schwierigkeiten: Experten gehen davon aus, dass ausbleibende oder verspätete Zahlungen zu den wichtigsten Gründen für Unternehmensinsolvenzen gehören. Als geeignetes Mittel, um das eigene Unternehmen gegen diese Gefahr zu schützen, gilt das Debitorenmanagement. Doch was verbirgt sich hinter diesem Wort – und wie wird es von den Begriffen "Inkasso" oder "Forderungsmanagement" abgegrenzt? Debitorenmanagement: ein Überblick Ein effizientes Debitorenmanagement stellt sicher, dass Unternehmen Zahlungen ihrer Kunden rechtzeitig erhalten. Damit sorgt es für Liquidität und einen gesunden Cashflow – Unternehmen mit einem guten Debitorenmanagement können finanzielle Risiken nachhaltig minimieren. Mitunter wird der Begriff "Debitorenmanagement" synonym mit dem Wort "Forderungsmanagement" verwendet. Tatsächlich vereint das Debitorenmanagement jedoch zwei Kernbereiche: Als Teil der Finanzbuchhaltung stellt es sicher, dass Forderungen und Gutschriften ordnungsgemäß erfasst werden. Darüber hinaus sorgt es dafür, dass diese Forderungen und Gutschriften auch tatsächlich realisiert werden. In diesem Sinne erfüllt es Aufgaben des Forderungsmanagements. Die Verschränkung von Buchhaltung und Forderungsmanagement kann Vorteile bieten:...

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Vorgehen gegen einen Mahnbescheid

Vorgehen gegen einen Mahnbescheid

Wenn ein Mahnbescheid im Briefkasten landet, werden Privatpersonen schnell nervös. Wie ist der Bescheid zustande gekommen? Und was kann man tun, um gegen einen unberechtigten Mahnbescheid vorzugehen? Wir geben einen Überblick.  Der Mahnbescheid: Hintergründe Wenn ein Gläubiger vergeblich auf die Zahlung eines Kunden wartet, kann er beim zentralen Mahngericht des jeweiligen Bundeslandes einen Mahnbescheid beantragen. Hierzu füllt er einen entsprechenden Antrag aus, in dem er unter anderem die Anschrift des Schuldners und Details zur jeweiligen Forderung angeben muss. Den Antrag sendet er an das zuständige Mahngericht; dieses erlässt den Mahnbescheid und stellt ihn an den Schuldner zu. Voraussetzung für die Bearbeitung ist die Einzahlung der Gerichtskosten durch den Gläubiger. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Mahnbescheids keine Reaktion des Schuldners, kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beim zentralen Mahngericht beantragen. Gegen den Bescheid vorgehen: der Widerspruch und die Folgen Nach erfolgter Zustellung des Mahnbescheids hat der Schuldner die Möglichkeit, binnen 14 Tagen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen. Macht er von...

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