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Ich habe offene Forderungen und möchte ein Inkassounternehmen beauftragen. Worauf muss ich achten?

Ich habe offene Forderungen und möchte ein Inkassounternehmen beauftragen. Worauf muss ich achten?

Wenn ein Kunde oder Auftraggeber auch nach mehreren Mahnungen nicht zahlt, kann es sinnvoll sein, ein Inkassounternehmen zu beauftragen. Was gibt es hierbei zu beachten? Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Die Vergabe eines Inkasso-Auftrags an einen externen Dienstleister kann Unternehmen stark entlasten: Inkassobüros kümmern sich professionell um das Management bestehender Forderungen. Dank genauer Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen – etwa mit Blick auf die gemeinsame Haftung von Ehegatten in einer Zugewinngemeinschaft – und der routinierten Zusammenarbeit mit den zuständigen Amtsgerichten können häufig Erfolge erzielt werden. Über einige Aspekte sollten Sie allerdings nachdenken, bevor Sie ein Inkassounternehmen beauftragen.  Inkassounternehmen beauftragen: Treuhandinkasso oder Forderungskauf? Man unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Formen des Inkassos, die ihre eigenen Vor- und Nachteile bieten: Beim Treuhandinkasso beauftragt der Gläubiger das Inkassounternehmen mit der Realisierung seiner Forderung; er bleibt dabei Forderungseigentümer. Dadurch kann der Gläubiger den Verlauf des Inkassoverfahrens maßgeblich bestimmen, ohne sich mit den bürokratischen Details (Beantragung eines Vollstreckungsbescheids etc.) beschäftigen zu müssen; eine Garantie, dass er sein Geld zurück...

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Woran Sie denken sollten, um ein nachgerichtliches Inkasso zu vereinfachen

Nicht immer ist es möglich, berechtigte Forderungen im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens zur Zufriedenheit des Gläubigers einzutreiben. Auch das gerichtliche Inkasso selbst stößt an Grenzen, wenn die Zahlungsfähigkeit des Schuldners nicht gegeben ist. Und dennoch sollten Sie auch in einem solchen Fall nicht auf Ihre Forderungen verzichten! Denn ein nachgerichtliches Inkasso gibt es immer noch Chancen, Ihr Recht geltend zu machen. Dabei ist Zenit Inkasso Ihnen gern behilflich; ganz gleich ob der Schuldner ein Unternehmen oder eine Privatperson ist.   Wir benötigen von unseren Mandanten dazu folgende Angaben bzw. Unterlagen: Titelunterlagen (Vollstreckungsbescheid, Urteil, Kostenfestsetzungsbeschluss oder Vergleich) im Original komplette Korrespondenz mit dem Schuldner sämtliche Kostenbelege, die nach Verkündung des obsiegenden Urteils entstanden sind Forderungsaufstellung Telefon-Nr., ggf. Telefax, Mobiltelefon, Website und E-Mail Bankverbindung (Name der Bank), ggf. IBAN und BIC des Schuldners Arbeitgeber des Schuldners (falls bekannt)   Sobald die finanzielle Situation des Schuldners es zulässt, treten wir für Sie ein. Zenit Inkasso gibt Ihre Forderung nicht verloren. Sprechen Sie uns gern an....

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