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Keine 500 Euro Grenze bei Drittauskünften mehr

Endlich mehr Recht! Der Bundestag schafft die 500 Euro Bagatellgrenze bei Drittauskünften ab. Welche Vorteile dadurch entstehen und ob Kontopfändungen möglich sind, verrät Ihnen Ihr Inkassounternehmen in Osnabrück. Altes Recht Vor dem Beschluss des Bundestages hatte der Schuldner die Pflicht im Schadensfall eine Vermögensauskunft abzugeben. Jedoch kamen viele Schuldner dieser Pflicht nicht nach oder die Angaben wiesen auf, dass eine Befriedigung des Gläubigers nicht zu erwarten war. In diesem Fall konnte ein Gerichtsvollzieher eine Drittauskunft über die Vermögenswerte einholen, um dem Geschädigten zu seinem Recht zu verhelfen und etwaige Vermögenswerte aufzudecken. Mögliche dritte Stellen sind das Bundeszentralamt für Steuern bzgl. Informationen über Konten, die gesetzliche Rentenversicherung und das Kraftfahrtbundesamt um zugelassene Fahrzeuge zu erfragen. Diese Drittauskunft war jedoch an eine Voraussetzung geknüpft: Laut Gesetzeswortlaut musste für eine Drittauskunft ein Schadenswert von mindestens 500 Euro vorliegen. Für Schäden unterhalb dieser sogenannten Bagatellgrenze bestand kein Anspruch auf Drittauskunft. Diese Bestimmung war in Europa einzigartig und...

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Rechtsverfolgungskosten bei Zahlungsverzug

Als Unternehmer ist Ihnen folgendes Problem sicherlich bekannt: Sie stellen eine Rechnung, aber der Kunde zahlt nicht. Dies hat Mahnungen, personellen Aufwand und zusätzliche Kosten zur Folge. Um an ihr Recht und ihr Geld zu kommen, veranlassen Sie rechtliche Schritte. Jedoch wird nicht jede Anwaltstätigkeit auch tatsächlich vor Gericht verhandelt. Im außergerichtlichen Tätigkeitsbereich fehlt es an einer prozessualen Erstattungspflicht. Wer trägt am Ende die zum Teil sehr hohen Kosten? Laut Entscheidung des Bundesgerichtshofs (IX ZR 280/14, Abruf-Nr. 180835) kann ein Gläubiger bereits bei einfachen Fällen einen Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen beauftragen. Somit sind Sie als Gläubiger nicht dazu verpflichtet, einen langfristigen Zahlungsverzug hinzunehmen. Sie können stets einen Rechtanwalt oder Inkassounternehmen beauftragen, selbst wenn der Wert der Hauptforderung unter den Kosten der Beauftragung liegt. Für die Kosten haftet der Schuldner.   So vermeiden Sie als Schuldner hohe Kosten In der Regel kommt es zu einem Zahlungsverzug, weil der Schuldner entweder nicht in der Lage ist die Rechnung...

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Inkassounternehmen Kosten: Welche Gebühren sind gerechtfertigt?

Inkassounternehmen Kosten: Welche Gebühren sind gerechtfertigt?

Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind Inkassokosten in der Bundesrepublik Deutschland seit gut zwei Jahren eindeutig geregelt. Das bringt für alle Beteiligten große Vorteile: Für Schuldner sind die Kosten transparenter geworden; Gläubiger und Inkassounternehmen profitieren davon, dass ihre Forderungen seltener in Zweifel gezogen werden. Inkassoschreiben: Hauptforderung und Nebenforderungen Erhält man als Schuldner ein Inkasso-Schreiben, so besteht dieses zumeist aus einer Hauptforderung und verschiedenen Nebenforderungen. Die Hauptforderung entspricht dem Betrag, den der Adressat seinem Gläubiger aus einem Rechtsgeschäft schuldet. Die Nebenforderungen bestehen einerseits aus den erstattungsfähigen Inkassokosten, die sich nach dem Betrag der Hauptforderung richten, andererseits aus so genannten Auslagen (insbesondere Ausgaben für Porto, Telefongebühren, Büromaterial etc.). Berechnung der Inkassokosten Für die Inkassokosten gilt das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG). Demnach wird mit dem ersten Mahnschreiben eine Geschäftsgebühr von 0,5 bis 1,3 fällig (geregelt in Nr. 2300 VVRVG). Nur in Ausnahmefällen kann diese Gebühr mit einem höheren Satz berechnet werden: etwa, wenn Korrespondenzen in Fremdsprachen nötig sind, der Wohnort des Schuldners ermittelt...

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