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Pfändungsfreibeträge erhöhen sich zum 01.07.2017

Zum 1.7.2017 werden durch die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung (BGBl I, 711) die Pfändungsfreigrenzen angehoben. Dies bedeutet für Gläubiger eine deutliche Verschlechterung.   Diese Erhöhung wirkt sich wie folgt aus: Es gibt keine Übergangsfristen. Weil es an einer Übergangsregelung fehlt, greifen die neuen Freigrenzen ab dem 1.7.2017 für alle Beschlüsse, in denen auf die Tabelle nach § 850c ZPO verwiesen wird. Bei der Lohnpfändung gelten die Neuerungen für alle nach dem 1.7.2017 ausgezahlten Arbeitseinkommen bzw. pfändbaren Sozialleistungen (§ 850c Nr. 2a ZPO).   Das sind die neuen Beträge:   Familienstand Schuldner Altes Recht bis 30.6.2017 Neues Recht ab 1.7.2017 ledig 1.079,99 EUR 1.139,99 EUR verheiratet 1.489,99 EUR 1.579,99 EUR verheiratet und 1 Kind 1.719,99 EUR 1.809,99 EUR verheiratet und 2 Kinder 1.939,99 EUR 2.049,99 EUR verheiratet und 3 Kinder 2.169,99 EUR 2.289,99 EUR verheiratet und 4 Kinder 2.389,99 EUR 2.529,99 EUR   Das Inkassounternehmen ZENIT INKASSO hilft Ihnen gerne Ihre ausstehenden Forderungen einzuholen und berät Sie bei allen weiteren Schritten. Nutzen Sie unser Wissen und jahrelange Erfahrung. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt....

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