zenit inkasso.de | Corinna Walter
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5 Jahre ZENIT INKASSO

218 übergefärbte graue Haare, 12 schlaflose Nächte und 2685 wunderschöne Momente … Auch in diesem Jahr möchte ich diesen Tag nutzen und mich von ganzem Herzen bei meinen wundervollen Mandanten, hochmotivierten Dienstleistern und Kooperationspartnern bedanken. 5 Jahre ZENIT INKASSO … Wie die Zeit vergeht. Ich blicke zurück auf ein weiteres super erfolgreiches Geschäftsjahr und bin immer noch stolz auf mich, dass ich damals so mutig war und diesen Schritt gegangen bin. Ohne den Rückhalt meiner Familie wäre dies aber nicht so einfach gewesen. Einen dicken Kuss an den Mann meines Lebens, der immer für mich da ist, mich unterstützt und es immer noch mit mir aushält. DANKE an meine wundervolle Familie, die immer an mich geglaubt hat und natürlich ein dickes Küsschen an den liebsten Praktikanten der Welt, meine kleine Mieze Püschti. Ich freue mich, dass wir beide uns immer noch haben und Du mir jeden Abend den Büroalltag klaust. DANKE an meine wunderbaren Büronachbarn...

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Inkassounternehmen Kosten: Welche Gebühren sind gerechtfertigt?

Muss der Drittschuldner auf einen PfÜB antworten?

Dem Drittschuldner wird ein PfÜB zugestellt. Dieser beantwortet jedoch die Fragen nach § 840 Abs. 1 ZPO nicht, da der Schuldner nicht bei ihm beschäftigt ist. Zu Recht?   Nein, sagt das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern 5. Kammer - Urteil vom 11.05.17, 5 Sa 110/16 Der Name des Schuldners stand auf der Website eines Restaurants und wurde nach seinem Ausscheiden nicht gelöscht. Das sieht das LAG Mecklenburg-Vorpommern als unerheblich an: Ein Drittschuldner muss eine Auskunft geben, auch wenn der zugestellte PfÜB ins Leere geht. Der Gläubiger soll unmittelbar vom Drittschuldner erfahren, ob Befriedigungsaussichten bestehen. Hierzu muss er jedoch wissen, ob dem Schuldner gegenüber dem Drittschuldner ein pfändbarer Anspruch zusteht. Der Gläubiger soll nicht gezwungen sein auf einen Verdacht hin den vermuteten Drittschuldner mit einer Klage zu überziehen. Der Drittschuldner reagierte nicht - DAS wurde teuer. Der Drittschuldner hätte die verlangte Auskunft erteilen und somit die Zahlungsklage verhindern können. Es lag kein Grund vor, dass der Drittschuldner...

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Pfändungsfreibeträge erhöhen sich zum 01.07.2017

Zum 1.7.2017 werden durch die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung (BGBl I, 711) die Pfändungsfreigrenzen angehoben. Dies bedeutet für Gläubiger eine deutliche Verschlechterung.   Diese Erhöhung wirkt sich wie folgt aus: Es gibt keine Übergangsfristen. Weil es an einer Übergangsregelung fehlt, greifen die neuen Freigrenzen ab dem 1.7.2017 für alle Beschlüsse, in denen auf die Tabelle nach § 850c ZPO verwiesen wird. Bei der Lohnpfändung gelten die Neuerungen für alle nach dem 1.7.2017 ausgezahlten Arbeitseinkommen bzw. pfändbaren Sozialleistungen (§ 850c Nr. 2a ZPO).   Das sind die neuen Beträge:   Familienstand Schuldner Altes Recht bis 30.6.2017 Neues Recht ab 1.7.2017 ledig 1.079,99 EUR 1.139,99 EUR verheiratet 1.489,99 EUR 1.579,99 EUR verheiratet und 1 Kind 1.719,99 EUR 1.809,99 EUR verheiratet und 2 Kinder 1.939,99 EUR 2.049,99 EUR verheiratet und 3 Kinder 2.169,99 EUR 2.289,99 EUR verheiratet und 4 Kinder 2.389,99 EUR 2.529,99 EUR   Das Inkassounternehmen ZENIT INKASSO hilft Ihnen gerne Ihre ausstehenden Forderungen einzuholen und berät Sie bei allen weiteren Schritten. Nutzen Sie unser Wissen und jahrelange Erfahrung. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt....

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