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Inkassounternehmen Kosten: Welche Gebühren sind gerechtfertigt?

Inkassounternehmen Kosten: Welche Gebühren sind gerechtfertigt?

Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind Inkassokosten in der Bundesrepublik Deutschland seit gut zwei Jahren eindeutig geregelt. Das bringt für alle Beteiligten große Vorteile: Für Schuldner sind die Kosten transparenter geworden; Gläubiger und Inkassounternehmen profitieren davon, dass ihre Forderungen seltener in Zweifel gezogen werden. Inkassoschreiben: Hauptforderung und Nebenforderungen Erhält man als Schuldner ein Inkasso-Schreiben, so besteht dieses zumeist aus einer Hauptforderung und verschiedenen Nebenforderungen. Die Hauptforderung entspricht dem Betrag, den der Adressat seinem Gläubiger aus einem Rechtsgeschäft schuldet. Die Nebenforderungen bestehen einerseits aus den erstattungsfähigen Inkassokosten, die sich nach dem Betrag der Hauptforderung richten, andererseits aus so genannten Auslagen (insbesondere Ausgaben für Porto, Telefongebühren, Büromaterial etc.). Berechnung der Inkassokosten Für die Inkassokosten gilt das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG). Demnach wird mit dem ersten Mahnschreiben eine Geschäftsgebühr von 0,5 bis 1,3 fällig (geregelt in Nr. 2300 VVRVG). Nur in Ausnahmefällen kann diese Gebühr mit einem höheren Satz berechnet werden: etwa, wenn Korrespondenzen in Fremdsprachen nötig sind, der Wohnort des Schuldners ermittelt...

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