Auf 43.000 Mahnungen nur eine Beanstandung
Erst kürzlich hat der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) seine Beschwerdestatistik veröffentlicht. Dabei ist ein eindeutiger Beschwerderückgang zu verzeichnen. Lediglich 518 Beanstandungen über die Arbeit der Mitgliedsunternehmen sind eingegangen. Dies ist beachtlich bei rund 22,3 Millionen neuen außergerichtlichen Mahnungen pro Jahr. Somit kommen auf 43.000 Forderungen nur ein einziger Beschwerdevorgang. Das Wichtigste zum Thema Mahnung haben wir Ihnen hier zusammengefasst. Drei Mahnungen sind Pflicht Falsch! In der Regel bedienen sich Unternehmen den drei gängigen Eskalationsstufen. Von der höflichen Zahlungserinnerung, der 1. Mahnung bis zur Androhung von gerichtlichen Maßnahmen. Dies ist zwar eine häufige Gepflogenheit, jedoch rechtlich nicht verpflichtend. Inkassounternehmen übernehmen meist dann, wenn der Schuldner trotz erster Mahnung den Forderungen nicht nachgekommen ist. Der Verzug Entscheidend für eine korrekte Mahnung, ist der Verzug. Sollte ein bestimmter Zahlungstermin oder Zahlungsfrist vereinbart worden sein, befindet sich der Schuldner direkt mit der Überschreitung im Verzug. Hier bedarf es keiner gesonderten Zahlungserinnerung. Weiterhin gilt nach dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen, dass...
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