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Pfändungsfreibeträge erhöhen sich zum 01.07.2017

Zum 1.7.2017 werden durch die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung (BGBl I, 711) die Pfändungsfreigrenzen angehoben. Dies bedeutet für Gläubiger eine deutliche Verschlechterung.   Diese Erhöhung wirkt sich wie folgt aus: Es gibt keine Übergangsfristen. Weil es an einer Übergangsregelung fehlt, greifen die neuen Freigrenzen ab dem 1.7.2017 für alle Beschlüsse, in denen auf die Tabelle nach § 850c ZPO verwiesen wird. Bei der Lohnpfändung gelten die Neuerungen für alle nach dem 1.7.2017 ausgezahlten Arbeitseinkommen bzw. pfändbaren Sozialleistungen (§ 850c Nr. 2a ZPO).   Das sind die neuen Beträge:   Familienstand Schuldner Altes Recht bis 30.6.2017 Neues Recht ab 1.7.2017 ledig 1.079,99 EUR 1.139,99 EUR verheiratet 1.489,99 EUR 1.579,99 EUR verheiratet und 1 Kind 1.719,99 EUR 1.809,99 EUR verheiratet und 2 Kinder 1.939,99 EUR 2.049,99 EUR verheiratet und 3 Kinder 2.169,99 EUR 2.289,99 EUR verheiratet und 4 Kinder 2.389,99 EUR 2.529,99 EUR   Das Inkassounternehmen ZENIT INKASSO hilft Ihnen gerne Ihre ausstehenden Forderungen einzuholen und berät Sie bei allen weiteren Schritten. Nutzen Sie unser Wissen und jahrelange Erfahrung. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt....

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Keine 500 Euro Grenze bei Drittauskünften mehr

Endlich mehr Recht! Der Bundestag schafft die 500 Euro Bagatellgrenze bei Drittauskünften ab. Welche Vorteile dadurch entstehen und ob Kontopfändungen möglich sind, verrät Ihnen Ihr Inkassounternehmen in Osnabrück. Altes Recht Vor dem Beschluss des Bundestages hatte der Schuldner die Pflicht im Schadensfall eine Vermögensauskunft abzugeben. Jedoch kamen viele Schuldner dieser Pflicht nicht nach oder die Angaben wiesen auf, dass eine Befriedigung des Gläubigers nicht zu erwarten war. In diesem Fall konnte ein Gerichtsvollzieher eine Drittauskunft über die Vermögenswerte einholen, um dem Geschädigten zu seinem Recht zu verhelfen und etwaige Vermögenswerte aufzudecken. Mögliche dritte Stellen sind das Bundeszentralamt für Steuern bzgl. Informationen über Konten, die gesetzliche Rentenversicherung und das Kraftfahrtbundesamt um zugelassene Fahrzeuge zu erfragen. Diese Drittauskunft war jedoch an eine Voraussetzung geknüpft: Laut Gesetzeswortlaut musste für eine Drittauskunft ein Schadenswert von mindestens 500 Euro vorliegen. Für Schäden unterhalb dieser sogenannten Bagatellgrenze bestand kein Anspruch auf Drittauskunft. Diese Bestimmung war in Europa einzigartig und...

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Rechtsverfolgungskosten bei Zahlungsverzug

Als Unternehmer ist Ihnen folgendes Problem sicherlich bekannt: Sie stellen eine Rechnung, aber der Kunde zahlt nicht. Dies hat Mahnungen, personellen Aufwand und zusätzliche Kosten zur Folge. Um an ihr Recht und ihr Geld zu kommen, veranlassen Sie rechtliche Schritte. Jedoch wird nicht jede Anwaltstätigkeit auch tatsächlich vor Gericht verhandelt. Im außergerichtlichen Tätigkeitsbereich fehlt es an einer prozessualen Erstattungspflicht. Wer trägt am Ende die zum Teil sehr hohen Kosten? Laut Entscheidung des Bundesgerichtshofs (IX ZR 280/14, Abruf-Nr. 180835) kann ein Gläubiger bereits bei einfachen Fällen einen Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen beauftragen. Somit sind Sie als Gläubiger nicht dazu verpflichtet, einen langfristigen Zahlungsverzug hinzunehmen. Sie können stets einen Rechtanwalt oder Inkassounternehmen beauftragen, selbst wenn der Wert der Hauptforderung unter den Kosten der Beauftragung liegt. Für die Kosten haftet der Schuldner.   So vermeiden Sie als Schuldner hohe Kosten In der Regel kommt es zu einem Zahlungsverzug, weil der Schuldner entweder nicht in der Lage ist die Rechnung...

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Was ist Factoring

In Verbindung mit Inkassounternehmen findet sich häufig der Begriff des Factorings. Doch was verbirgt sich dahinter:   Definition Factoring bezeichnet die Übertragung einer Forderung gegen einen Schuldner vor Fälligkeit an ein unabhängiges Unternehmen. Dieses Unternehmen wird als Factor bezeichnet. Inhalt des Factorings ist somit der Forderungskauf. Mit der Übertragung übernimmt der Factor auch alle Rechte und Pflichten aus den Forderungen und wird zum neuen Gläubiger.   Inhalt des Factoring Durch die Übernahme der Forderung übernimmt das Factoring-Unternehmen beim Factoring die Garantie für die Zahlungsfähigkeit des Schuldners, auch Delkredere (Ausfallrisiko) genannt. Zudem gehört die Vorfinanzierung der Forderung ebenso zum Factoring. Dies bedeutet, dass der Factor einen Teil der offenen Forderung, meist 80-90%, an den Gläubiger vor Fälligkeit anweist. Der Restbetrag wird abzüglich der Factoringgebühren nach Ausgleich durch den Schuldner ausgezahlt. Durch den Kauf der Forderung übernimmt das Factoring-Unternehmen ebenfalls das Debitorenmanagement wie Schuldnerbuchhaltung, regelmäßige Bonitätsprüfungen, Mahnwesen und Inkasso. Mahnungen werden nun direkt vom Factor gestellt und nicht mehr vom...

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Ich habe offene Forderungen und möchte ein Inkassounternehmen beauftragen. Worauf muss ich achten?

Ich habe offene Forderungen und möchte ein Inkassounternehmen beauftragen. Worauf muss ich achten?

Wenn ein Kunde oder Auftraggeber auch nach mehreren Mahnungen nicht zahlt, kann es sinnvoll sein, ein Inkassounternehmen zu beauftragen. Was gibt es hierbei zu beachten? Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Die Vergabe eines Inkasso-Auftrags an einen externen Dienstleister kann Unternehmen stark entlasten: Inkassobüros kümmern sich professionell um das Management bestehender Forderungen. Dank genauer Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen – etwa mit Blick auf die gemeinsame Haftung von Ehegatten in einer Zugewinngemeinschaft – und der routinierten Zusammenarbeit mit den zuständigen Amtsgerichten können häufig Erfolge erzielt werden. Über einige Aspekte sollten Sie allerdings nachdenken, bevor Sie ein Inkassounternehmen beauftragen.  Inkassounternehmen beauftragen: Treuhandinkasso oder Forderungskauf? Man unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Formen des Inkassos, die ihre eigenen Vor- und Nachteile bieten: Beim Treuhandinkasso beauftragt der Gläubiger das Inkassounternehmen mit der Realisierung seiner Forderung; er bleibt dabei Forderungseigentümer. Dadurch kann der Gläubiger den Verlauf des Inkassoverfahrens maßgeblich bestimmen, ohne sich mit den bürokratischen Details (Beantragung eines Vollstreckungsbescheids etc.) beschäftigen zu müssen; eine Garantie, dass er sein Geld zurück...

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