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Zwangsvollstreckung: neuer Formularzwang

Am 1. Oktober des vergangenen Jahres ist die neue Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) in Kraft getreten. Damit gilt nun auch für Zwangsvollstreckungsaufträge an den Gerichtsvollzieher der so genannte Formularzwang.  Zwangsvollstreckung: neues Pflichtformular Bereits seit dem 1. Oktober 2015 gilt die Gerichtsvollzieher-Formular-Verordnung (GVFV): Demnach unterliegen auch Zwangsvollstreckungs-Aufträge an den jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher dem Formularzwang. Während bis zum 31. März 2016 noch eine Übergangsregelung gilt, ist die Nutzung des neuen Formulars ab dem 1. April 2016 verbindlich; wer das Formular nicht nutzt, muss mit einer Ablehnung seines Antrags rechnen. Formular steht zum Download bereit Die neuen Formulare können bereits seit Ende letzten Jahres bei den zuständigen Behörden heruntergeladen werden. Die PDF-Dokumente verfügen über Eingabefelder und lassen sich somit auch komfortabel am PC ausfüllen. Unter anderem steht die Datei beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz zum Download bereit: Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherin/den Gerichtsvollzieher Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung für den Link und dessen Inhalte übernehmen. Fachkundige Unterstützung durch Inkassounternehmen in Osnabrück Viele...

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