Vorgehen gegen einen Mahnbescheid
Wenn ein Mahnbescheid im Briefkasten landet, werden Privatpersonen schnell nervös. Wie ist der Bescheid zustande gekommen? Und was kann man tun, um gegen einen unberechtigten Mahnbescheid vorzugehen? Wir geben einen Überblick.
Der Mahnbescheid: Hintergründe
Wenn ein Gläubiger vergeblich auf die Zahlung eines Kunden wartet, kann er beim zentralen Mahngericht des jeweiligen Bundeslandes einen Mahnbescheid beantragen. Hierzu füllt er einen entsprechenden Antrag aus, in dem er unter anderem die Anschrift des Schuldners und Details zur jeweiligen Forderung angeben muss. Den Antrag sendet er an das zuständige Mahngericht; dieses erlässt den Mahnbescheid und stellt ihn an den Schuldner zu. Voraussetzung für die Bearbeitung ist die Einzahlung der Gerichtskosten durch den Gläubiger.
Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Mahnbescheids keine Reaktion des Schuldners, kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beim zentralen Mahngericht beantragen.
Gegen den Bescheid vorgehen: der Widerspruch und die Folgen
Nach erfolgter Zustellung des Mahnbescheids hat der Schuldner die Möglichkeit, binnen 14 Tagen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, kann der Gläubiger keinen Vollstreckungsbescheid beantragen – stattdessen wird der Vorgang an das zuständige Streitgericht abgegeben.
Das zentrale Mahngericht informiert den Antragsteller zunächst über den Widerspruch. Ihm obliegt es nun, seinen Anspruch mit Hilfe eines Rechtsanwaltes zu begründen.
Lohnende Alternative für Gläubiger: Inkassounternehmen beauftragen
Die Beantragung eines Mahnbescheids beim zuständigen Mahngericht kann für Gläubiger viel Arbeit nach sich ziehen. Nicht nur größere Unternehmen, sondern auch Freiberufler entschließen sich deshalb immer häufiger dazu, ein Inkassounternehmen zu beauftragen. Dieses kümmert sich um das vorgerichtliche, gerichtliche und nachgerichtliche Inkasso und sorgt dafür, dass Forderungen zügig und professionell durchgesetzt werden.
Sie haben einen säumigen Kunden und würden gerne ein erfahrenes Inkasso-Unternehmen mit ihrem Forderungsmanagement beauftragen? Gerne beraten wir Sie zu Ihrem Fall. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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