Ich habe offene Forderungen und möchte ein Inkassounternehmen beauftragen. Worauf muss ich achten?
Wenn ein Kunde oder Auftraggeber auch nach mehreren Mahnungen nicht zahlt, kann es sinnvoll sein, ein Inkassounternehmen zu beauftragen. Was gibt es hierbei zu beachten? Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Die Vergabe eines Inkasso-Auftrags an einen externen Dienstleister kann Unternehmen stark entlasten: Inkassobüros kümmern sich professionell um das Management bestehender Forderungen. Dank genauer Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen – etwa mit Blick auf die gemeinsame Haftung von Ehegatten in einer Zugewinngemeinschaft – und der routinierten Zusammenarbeit mit den zuständigen Amtsgerichten können häufig Erfolge erzielt werden.
Über einige Aspekte sollten Sie allerdings nachdenken, bevor Sie ein Inkassounternehmen beauftragen.
Inkassounternehmen beauftragen: Treuhandinkasso oder Forderungskauf?
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Formen des Inkassos, die ihre eigenen Vor- und Nachteile bieten:
- Beim Treuhandinkasso beauftragt der Gläubiger das Inkassounternehmen mit der Realisierung seiner Forderung; er bleibt dabei Forderungseigentümer. Dadurch kann der Gläubiger den Verlauf des Inkassoverfahrens maßgeblich bestimmen, ohne sich mit den bürokratischen Details (Beantragung eines Vollstreckungsbescheids etc.) beschäftigen zu müssen; eine Garantie, dass er sein Geld zurück bekommt, gibt es allerdings nicht.
- Beim Forderungskauf hingegen kauft das Inkassounternehmen dem Gläubiger seine Forderung ab – mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Gläubiger profitieren von einem äußerst geringen bürokratischen Aufwand und einer schnellen Liquidität; allerdings sind die Kosten beim Forderungskauf in der Regel deutlich höher als beim Treuhandinkasso. Sie betragen bis zu 15 Prozent der Forderung.
Rechtsanwalt als Alternative zum Inkassounternehmen?
Die Kosten eines Inkasso-Verfahrens werden durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gedeckelt. Deshalb ist es grundsätzlich sinnvoll, auch Angebote von Rechtsanwälten einzuholen. Allerdings können Anwälte oft nur bedingt helfen: Sie gelten aufgrund standesrechtlicher Regelungen als weniger flexibel als Inkassobüros. Außerdem liegt ihr Fokus auf dem langwierigen Klageweg, den Inkassounternehmen gerade vermeiden möchten.
Welche Verjährungsfristen sind zu beachten?
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Forderung vielleicht schon verjährt ist? Grundsätzlich gilt: Die sogenannte regelmäßige Verjährung tritt nach drei Jahren ein (1) – Stichtag ist immer der 31. Dezember. Wenn Sie noch offene Forderungen aus dem Jahr 2012 haben, sollten Sie also umgehend aktiv werden: Es empfiehlt sich, sämtliche Unterlagen bis zum 7. Dezember an das Inkassounternehmen zu übermitteln, damit entsprechende Mahnbescheide fristgerecht zugestellt werden können.
Anfrage an Zenit Inkasso senden
Sie möchten ein Inkassounternehmen beauftragen? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Mit unseren Formularen „Forderung ohne Gerichtsunterlagen einholen“ und „Forderung mit Gerichtsunterlagen einholen“ haben Sie die Möglichkeit, alle notwendigen Informationen direkt an uns zu übersenden.
(1) Bitte beachten Sie, dass für einzelne Fälle besondere Verjährungsfristen gelten.
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