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Die Mahnung: Was man beachten sollte

Die Mahnung: Was man beachten sollte

Um einen säumigen Kunden zur Zahlung zu bewegen, führt oft kein Weg an einer Mahnung vorbei. Was ist hierbei zu beachten? Wir geben einen Überblick.

Eine Stufe vor der Mahnung: die Zahlungserinnerung

Wenn ein Kunde seine Schuld nach Verstreichen der Zahlungsfrist nicht beglichen hat, steht es dem Gläubiger frei, zu mahnen. Unter Umständen ist es jedoch besser, darauf zu verzichten – und stattdessen zunächst freundlich an die fällige Zahlung zu erinnern. Denn eine frühe Mahnung kann sich negativ auf die Beziehung zum Kunden auswirken und zukünftige Kooperationen erschweren. Eine Zahlungserinnerung hingegen wiegt weniger schwer; erfolgt sie schriftlich, kann sie im Falle eines gerichtlichen Mahnverfahrens ggf. trotzdem als Beweismittel genutzt werden.

Drei Stufen im Mahnverfahren

Reagiert der Kunde nicht auf die Zahlungserinnerung, sollte man mahnen. Hierbei ist wichtig, dass das Mahnungsschreiben auf eine konkrete Rechnung Bezug nimmt und eine Zahlungsfrist nennt. Möchte man Mahngebühren verlangen – diese liegen meistens zwischen fünf und acht Prozent – sind diese ebenfalls in dem Schreiben aufzuführen. Erfolgt auf die erste Mahnung keine Begleichung der Rechnung, ist der Weg für das zweite Mahnschreiben frei. Die Zahlungsfrist sollte nun kürzer gewählt werden.

Bleibt die Zahlung auch nach der zweiten Mahnung aus, kann die dritte und letzte Mahnung aufgesetzt und versendet werden. Sie sollte noch einmal die Dringlichkeit der Zahlung betonen und unmissverständlich deutlich machen, dass ein weiteres Ausbleiben ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen wird.

Das gerichtliche Mahnverfahren

Führen alle drei Mahnungen nicht zum gewünschten Erfolg, bleibt nur noch das gerichtliche Mahnverfahren. Der Gläubiger beantragt beim zuständigen Amtsgericht den entsprechenden Mahnbescheid; sollte der Schuldner diesem Mahnbescheid widersprechen, empfiehlt es sich, einen Anwalt hinzuzuziehen. In aller Regel bewegt spätestens dieser Schritt säumige Kunden dazu, ihre Schulden zu begleichen.

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