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Die Mahnung: Was man beachten sollte

Die Mahnung: Was man beachten sollte

Um einen säumigen Kunden zur Zahlung zu bewegen, führt oft kein Weg an einer Mahnung vorbei. Was ist hierbei zu beachten? Wir geben einen Überblick. Eine Stufe vor der Mahnung: die Zahlungserinnerung Wenn ein Kunde seine Schuld nach Verstreichen der Zahlungsfrist nicht beglichen hat, steht es dem Gläubiger frei, zu mahnen. Unter Umständen ist es jedoch besser, darauf zu verzichten – und stattdessen zunächst freundlich an die fällige Zahlung zu erinnern. Denn eine frühe Mahnung kann sich negativ auf die Beziehung zum Kunden auswirken und zukünftige Kooperationen erschweren. Eine Zahlungserinnerung hingegen wiegt weniger schwer; erfolgt sie schriftlich, kann sie im Falle eines gerichtlichen Mahnverfahrens ggf. trotzdem als Beweismittel genutzt werden. Drei Stufen im Mahnverfahren Reagiert der Kunde nicht auf die Zahlungserinnerung, sollte man mahnen. Hierbei ist wichtig, dass das Mahnungsschreiben auf eine konkrete Rechnung Bezug nimmt und eine Zahlungsfrist nennt. Möchte man Mahngebühren verlangen – diese liegen meistens zwischen fünf und acht Prozent – sind diese...

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