zenit inkasso.de | Inkassounternehmen Kosten: Wie setzen sich Gebühren zusammen?
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Inkassounternehmen Kosten: Welche Gebühren sind gerechtfertigt?

Inkassounternehmen Kosten: Welche Gebühren sind gerechtfertigt?

Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind Inkassokosten in der Bundesrepublik Deutschland seit gut zwei Jahren eindeutig geregelt. Das bringt für alle Beteiligten große Vorteile: Für Schuldner sind die Kosten transparenter geworden; Gläubiger und Inkassounternehmen profitieren davon, dass ihre Forderungen seltener in Zweifel gezogen werden.

Inkassoschreiben: Hauptforderung und Nebenforderungen

Erhält man als Schuldner ein Inkasso-Schreiben, so besteht dieses zumeist aus einer Hauptforderung und verschiedenen Nebenforderungen.

  • Die Hauptforderung entspricht dem Betrag, den der Adressat seinem Gläubiger aus einem Rechtsgeschäft schuldet.
  • Die Nebenforderungen bestehen einerseits aus den erstattungsfähigen Inkassokosten, die sich nach dem Betrag der Hauptforderung richten, andererseits aus so genannten Auslagen (insbesondere Ausgaben für Porto, Telefongebühren, Büromaterial etc.).

Berechnung der Inkassokosten

Für die Inkassokosten gilt das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG). Demnach wird mit dem ersten Mahnschreiben eine Geschäftsgebühr von 0,5 bis 1,3 fällig (geregelt in Nr. 2300 VVRVG). Nur in Ausnahmefällen kann diese Gebühr mit einem höheren Satz berechnet werden: etwa, wenn Korrespondenzen in Fremdsprachen nötig sind, der Wohnort des Schuldners ermittelt werden musste oder besonders aufwändige Recherchen nötig waren.

Berechnung der Auslagen

Unter Auslagen werden Kosten für Porto, Telefon, Büromaterial etc. zusammengefasst.  Als Pauschale dürfen hier 20 Prozent der erstattungsfähigen Inkassokosten veranschlagt werden, allerdings maximal 20,00 Euro. Darüber hinaus können auch weitere Auslagen erstattungsfähig sein – zum Beispiel Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten, Pauschalen für die Versendung von Akten oder das Einholen von Kreditauskünften.

Inkassounternehmen Kosten: fair und transparent

Spätestens seit dem gesetzlichen Rahmen von 2013 gelten Inkassokosten als äußerst transparent. Die Zeiten, in denen schwarze Schafe durch unseriöse Praktiken eine ganze Branche in Verruf bringen konnten, sind damit vorbei: Dank der gesetzlich geregelten Gebühren fällt es leicht, unseriöse Anbieter von seriösen Inkassounternehmen zu unterscheiden.

Von dieser Transparenz profitieren nicht nur säumige Schuldner, die seltener übervorteilt werden, sondern auch Gläubiger, die ihr Geld schneller zurückbekommen.

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