zenit inkasso.de | Zwangsvollstreckung: Was Sie als Gläubiger wissen sollten
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Zwangsvollstreckung: Was Sie als Gläubiger wissen sollten

Zwangsvollstreckung: Was Sie als Gläubiger wissen sollten

Regelmäßig stehen Unternehmen vor dem Problem, dass Schuldner nicht freiwillig zahlen – auch nach einem Urteil zu Gunsten des Gläubigers. Mit dem Zwangsvollstreckungsrecht hilft der Staat dabei, privatrechtliche Ansprüche durchzusetzen. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit das Zwangsvollstreckungsrecht greifen kann, bedarf es auf Seiten des Gläubigers eines so genannten Vollstreckungstitels. Dieser kann unter anderem in Form einer notariellen Urkunde, eines Gerichtsurteils oder eines Vollstreckungsbescheids vorliegen. Darüber hinaus verlangt der Gesetzgeber, dass dieser Titel eine Vollstreckungsklausel enthält – fehlt die Klausel, besteht die Möglichkeit, sie bei derjenigen Institution zu beantragen, die den Vollstreckungstitel geschaffen hat. Zu guter Letzt bedarf es vor der Zwangsvollstreckung der Zustellung des Titels an den Schuldiger.

Wie kann ein Inkasso-Unternehmen helfen?

Die Zwangsvollstreckung kommt dann zum Einsatz, wenn die außergerichtlichen Wege – etwa die Zustellung von Mahnungen oder Zahlungserinnerungen („vorgerichtliches Inkasso“) – zur Durchsetzung einer entsprechenden Forderung ausgeschöpft worden sind. Ist das der Fall, sollten Sie spätestens jetzt unser Inkasso-Unternehmen mit dem sogenannten „gerichtlichen Inkasso“ beauftragen: Nach erfolgreicher Prüfung der Kostenpositionen erlässt das zuständige Amtsgericht einen Mahnbescheid und sorgt für dessen Zustellung an den Schuldner. Sofern dieser nicht fristgerecht Widerspruch einlegt, beantragen wir für Sie umgehend den Erlass eines Vollstreckungsbescheids.

Welche Arten der Zwangsvollstreckung gibt es?

In den meisten Fällen zielt die Zwangsvollstreckung darauf ab, dass der Gläubiger einen bestimmten Geldbetrag erhält. Zu diesem Zweck können verschiedene Varianten der Zwangsvollstreckung zum Einsatz kommen:

  • Die Mobiliarvollstreckung: Bei der Mobiliarvollstreckung pfändet der Gerichtsvollzieher bewegliche Sachen des Schuldners – beispielsweise Musikinstrumente, Schmuck oder sonstige Wertgegenstände. Die gepfändeten Sachen werden anschließend zu Gunsten des Gläubigers versteigert.
  • Die Forderungsvollstreckung: Bei der Forderungsvollstreckung vollstreckt der Gläubiger in Forderungen des Schuldners gegenüber Dritten. Die Forderungsvollstreckung zielt damit etwa auf den Arbeitslohn des Schuldners oder auf sein Bankguthaben ab.
  • Im Rahmen einer Zwangsversteigerung können schließlich auch nicht bewegliche Sachen, zum Beispiel Grundstücke oder Wohnungen, gepfändet werden.

Sie haben Interesse an unserem Inkasso-Service? Als Inkassounternehmen in Osnabrück unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihre Forderungen geltend zu machen. 

Disclaimer: Dieser Text ist keine Rechtsberatung.
Bild: © Denis Junker

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