Pfändungsfreigrenzen angehoben
Wie das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz im April 2015 bekannt gab, werden zum 1. Juli 2015 die Pfändungsfreigrenzen angehoben. Beispielsweise steigt diese Freigrenze bei der Lohnpfändung für einen Ledigen ohne Kinder von bisher 1.049,99 € auf künftig 1.078,99 € an, während der Betrag bei einem verheirateten Schuldner mit zwei Kindern von 1.879,99 € auf 1.929,99 € anwächst.
Die Änderung wurde im BGB / 15, 618 als „Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung“ veröffentlicht. Weitere Infos und eine tabellarische Übersicht finden Sie hier. Haben Sie dazu Fragen? Einfach anrufen unter Telefon: 05427 / 927060-8 oder eine E-Mail an: info@zenit-inkasso.de.
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