Nicht immer ist es möglich, berechtigte Forderungen im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens zur Zufriedenheit des Gläubigers einzutreiben. Auch das gerichtliche Inkasso selbst stößt an Grenzen, wenn die Zahlungsfähigkeit des Schuldners nicht gegeben ist. Und dennoch sollten Sie auch in einem solchen Fall nicht auf Ihre Forderungen verzichten! Denn ein nachgerichtliches Inkasso gibt es immer noch Chancen, Ihr Recht geltend zu machen.
Dabei ist Zenit Inkasso Ihnen gern behilflich; ganz gleich ob der Schuldner ein Unternehmen oder eine Privatperson ist.
 
Wir benötigen von unseren Mandanten dazu folgende Angaben bzw. Unterlagen:
	Titelunterlagen (Vollstreckungsbescheid, Urteil, Kostenfestsetzungsbeschluss oder Vergleich) im Original
	komplette Korrespondenz mit dem Schuldner
	sämtliche Kostenbelege, die nach Verkündung des obsiegenden Urteils entstanden sind
	Forderungsaufstellung
	Telefon-Nr., ggf. Telefax, Mobiltelefon, Website und E-Mail
	Bankverbindung (Name der Bank), ggf. IBAN und BIC des Schuldners
	Arbeitgeber des Schuldners (falls bekannt)
 
Sobald die finanzielle Situation des Schuldners es zulässt, treten wir für Sie ein. Zenit Inkasso gibt Ihre Forderung nicht verloren. Sprechen Sie uns gern an....
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