Für Jeden das passende Inkasso-Konzept
Sollten alle vorgerichtlichen Maßnahmen nicht greifen, folgen intensivere Maßnahmen, um Ihre Leistungen durchzusetzen. Dazu beantragen wir beim zuständigen Amtsgericht das gerichtliche Inkasso. Legt der Schuldner nach der Zustellung des Mahnbescheids keinen Widerspruch ein, kann der Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Wird der Vollstreckungsbescheid zugestellt, und der Schuldner legt innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung keinen Einspruch ein, ist der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig.